339.

Derjenige, der den Leichenwagen führt, darf sich, während die Leiche herabgehoben wird, nicht umsehen, sonst ist er der nächste, der stirbt.


Aus Mummendorf. Hilfsprediger Timmermann.

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TextGrid Repository (2026). Collection 36. 339. [Derjenige, der den Leichenwagen führt, darf sich]. 339. [Derjenige, der den Leichenwagen führt, darf sich]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gk2p.0