338a.

Vor einen Leichenwagen darf man keine Stute spannen, von der man Füllen ziehen will; sie wird sonst nicht wieder tragend.


Domänenpächter Behm in Nienhagen.


Lizenz
CC-BY-4.0
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 338a. [Vor einen Leichenwagen darf man keine Stute]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gm10.0