406.

Geschwüre werden ›weggetragen‹, indem man den mit Eiter bestrichenen Lappen in die Kirche trägt und hinter dem Altare niederlegt, oder ihn zu einem Todten in den Sarg legt. Letzteres thun die Leute aber nicht gern, aus Furcht, es könne dem Todten irgend etwas geschehen.


Hilfsprediger Timmermann in Mummendorf.


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TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 406. [Geschwüre werden 'weggetragen', indem man]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gm5w.0