774b.

Sollen die Vögel die Erbsenbeete verschonen, so müssen die Erbsen an einem Mittwoch oder Sonnabend vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang gelegt werden.


Aus Neustadt. Von einem Seminaristen. Vgl. Beyer in den Meklenb. Jahrb. 20, 158. NG. 361.


Lizenz
CC-BY-4.0
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 774b. [Sollen die Vögel die Erbsenbeete verschonen]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gp3c.0