695.

Närrische Schafe (Schafe, welche die Drehkrankheit haben) darf man nicht schlachten; sobald man ein solches schlachtet, wird ein anderes von der Krankheit befallen. (Im Anfange dieses Jahrhunderts viel verbreiteter Aberglaube, jetzt abnehmend.)


Domänenpächter Behm in Nienhagen.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 695. [Närrische Schafe (Schafe, welche]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gprz.0