Gerichtsverhandlung
3. Mai 1907 in Wien

Die Mutter des unehelichen Kindes, der fünfjährigen süßen Elisabeth, hatte auf einer breiten Blechtasse kleine glühende Kohlenstücke dicht aneinandergereiht. Darauf legte sie das nackte Körperchen ihres Kindchens – – –.

Das Kind faltete die Hände wie zum Gebete, sagte: »Mutter, Mutter, lasse mich doch los!«
Aber die Mutter hielt sie fest – – –.
Die Geschworenen fanden, daß das Kind nicht direkt an den Brandwunden gestorben sei – – –.
Daher verurteilte man sie nicht wegen Mordes. Sondern zu 3 Monaten.
»Direkt« ist z.B. ein Schlag mit der Hacke auf den Kopf, wie Raubmörder es auszuführen pflegen.
Es ist viel viel schmerzloser und humaner, ja fast begreiflich vom tierischen Instinkt aus.
Aber diese werden zum Tode verurteilt – – –. Weil es »direkt« war!
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TextGrid Repository (2011). Altenberg, Peter. Gerichtsverhandlung. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0001-DAD9-3