835. Burg-Ebracher Gericht

Wunderlicher Rechtsbrauch der Altvordern ist stets zu beachten. Wem der Weiber Wetzstein zu Westhausen mit seinen Kunkelrichterinnen und der Stettfelder Rügerecht seltsam bedünken will, dem wird in gleicher Weise seltsam dünken das Mannsbildgericht zu Burg-Ebrach. Alljährlich kamen allda am Aschermittwoch zwölf Jungfrauen des Ortes auf freiem Felde zusammen, richteten ein Mannsbild von Holz auf, bekleideten es, wie die Brüßler ihr Pissemännchen, und beschuldigten nun dieses Bild aller Übeltaten, die während des vergangenen Jahres im Orte selbst und in der ganzen Umgegend begangen worden waren; mußte sonach dieses Bild der Sündenbock und -block für alle sein. Da aber besagtes Bildnis stumm war und sich gegen die vorgebrachten Anschuldigungen nicht verteidigen konnte, so ward ihm ein Fürsprech bestellt, der es wacker verteidigte und rechtfertigte. Ward nun Klage vorgebracht wegen geraubter Jungfernkränzlein, gebrochener Eheversprechen und andere schreckliche Übeltaten, so kam oft vor, daß der Fürsprech sprach: Ei mitnichten, Kätterle, das hat ja nicht dieses Mannsbild getan, sondern ein anderes, das du besser kennst! Soll ich's laut sagen, wie jenes heißt? – Da kreischten die Mädchen laut auf und schrieen viele: Ja, und andre kreischten: Nein! – die es nicht wußten, wollten's wissen, und die es wußten, wollten's nicht wissen lassen. So auch bei gestohlenen Sachen, bei üblem Leumund, und es versteht sich, daß des Bildes Fürsprech Haare auf den Zähnen haben und so ziemlich im voraus Taten und Täter kennen mußte, die zur Sprache und Klage kamen, auch mußte er wissen, wenn er einen Täter nannte, mit diesem vor dem wirklichen Gericht fertig zu werden. So übte dieses eigentümliche Gericht einen sittigenden Einfluß, denn jedermann scheute sich, Böses zu tun, weil es unfehlbar zu seiner Zeit zur unlieben Öffentlichkeit kam. Auch half gar wenig, daß die, welche keine guten Briefe hatten, wohlweislich vom Mannsbildgericht wegblieben, um so eher wurden sie genannt und bekannt.

Heutzutage wird das Mannsbildgericht überall nicht mehr im freien Felde, sondern in den Stuben beim Kaffeekränzchen geübt, und da hat leider das arme Mannsbild niemals einen Fürsprech.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2011). Bechstein, Ludwig. Sagen. Deutsches Sagenbuch. 835. Burg-Ebracher Gericht. 835. Burg-Ebracher Gericht. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-214F-2