52. Der bestrafte Mönchs Geitz.

Im Jahre 1151 stiftete Ratibor der erste das Kloster Grobe oder Grabow, Prämonstratenser Ordens, im Lande Usedom, welches endlich nach Pudgla verlegt ward, und begnadigte es mit dem Zehnten aus dem Lande zu Großwyn. Das Kloster [207] Grobe, am Wasser gelegen, hatte auch die Fischerei und da ereignete sich die bewunderungswürdige Erscheinung, daß jährlich zween gewaltige Störe sich an der Küste zeigten, von denen es den Geistlichen erlaubt war, einen zu fangen, der ihnen ein reichliches Geld einbrachte. Den zweiten aber mußten sie wieder von hinnen gehen lassen, der brachte ihnen dann in dem nächsten Jahre wieder einen gleich großen Gefährten, von denen der eine sich wieder zum Fange darboth.

Dies dauerte viele Jahre; die mit wenigem zufriedenen Mönche harrten ruhig auf das nächste Jahr, wo ihnen wieder ein gleicher Fang beschert war. Aber endlich betrog sie der Geiz, indem sie es einträglicher fanden, beide auf einmal zu fangen, vermeinend, es würde sich doch wohl im nächsten Jahre wieder ein solcher Geselle zeigen und sich zum Fangen darbieten. Aber sie täuschten sich; kein Stör erschien wieder und die ganze Fischerei war verloren.

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TextGrid Repository (2012). Büsching, Johann Gustav. Märchen und Sagen. Volkssagen, Märchen und Legenden. 4. Märkische, Pommersche und Mecklenburgische Mährchen. 52. Der bestrafte Mönchs Geitz. 52. Der bestrafte Mönchs Geitz. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-4920-4