261. Tod des Erstgeborenen

In einem vornehmen Geschlecht hat es sich vor ein paar hundert Jahren zugetragen, daß das erste Kind, ein Söhnlein, morgens bei der Amme im Bett tot gefunden wurde. Man verdachte sie, es absichtlich erdrückt zu haben, und ob sie gleich ihre Unschuld beteuerte, so ward sie doch zum Tode verurteilt. Als sie nun niederkniete und eben den Streich empfangen sollte, sprach sie noch einmal: »Ich bin so gewiß unschuldig, als in Zukunft jedesmal der Erstgeborene dieses Geschlechts sterben wird.« Nachdem sie dieses gesprochen, flog eine weiße Taube über ihr Haupt hin; darauf ward sie gerichtet. Die Weissagung aber kam in Erfüllung, und der älteste Sohn aus diesem Hause ist noch immer in früher Jugend gestorben.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Grimm, Jacob und Wilhelm. Sagen. Deutsche Sagen. Erster Band. 261. Tod des Erstgeborenen. 261. Tod des Erstgeborenen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-0131-F