157. Land abgeschworen.

Mündlich.


In Hemerten bei Stendal ist an der Nordseite der Kirche ein Meineidiger eingemauert, der ist in einem Streit zwischen denen von Hemerten und denen von Carlbau hingetreten und hat Erde vom Carlbauer Acker in seinen Stiefel gethan und geschworen, er stehe auf Carlbauer Acker, und da haben denn die von Hemerten das Land, um welches sich der Streit erhoben hatte, an die von Carlbau abtreten müßen. Nachher aber ist er einmal in späterer Zeit, man weiß nicht weshalb, nach Hemerten gekommen, hat alles gestanden und ihnen wieder zu ihrem Acker verholfen; dafür haben sie ihn denn bis zu seinem Ende ernähren müßen, aber als er starb, mochten sie ihn doch nicht mit anderen ehrlichen Leuten auf einem und demselben Kirchhofe begraben und haben ihn deshalb in der Kirchenmauer eingemauert.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. A. Sagen. 157. Land abgeschworen. 157. Land abgeschworen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C0A3-6