428.

Noch vor 30 Jahren, wenn die Mannspersonen in hiesiger Gegend im Frühling zum ersten male an Acker fuhren, mußten sie sich bei ihrer Rückkehr in Acht nehmen, sonst wurden sie sicherlich von den Weibsleuten ihres Hauses begoßen. Waren sie jedoch unbemerkt über die Hausthürschwelle gelangt, so war das Recht der Weiber verloren und sie wurden verlacht. Ebenso geschah den Weibsleuten von den Mannspersonen, [153] wenn sie zum ersten male im Garten umgruben. Derselbe.


Vgl. den Hörkelmei bei den Erntegebräuchen und Panzer, Beiträge, II, 162. Am 1. Mai oder wann das erste Grün von Laubhölzern zu haben ist, kommen Kinder mit grünen Zweigen (Mai) in die Häuser und sprechen:


»Guen dach, guen dach, guen dach int hus! Hi breng'k ink den ersten Mai int hus. De erste mai is wuol so guet; Ik hädde so gärne 'ne nate fuet.«


Darauf werden sie begoßen; Woeste, Volksüberlieferungen, S. 26. Vgl. auch Montanus, S. 29. – Eine andere Sitte nach dem ersten Pflügen bringt Lyncker, Nr. 341, bei.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Maitag. Frühling. 428. [Noch vor 30 Jahren, wenn die Mannspersonen in hiesiger Gegend im]. 428. [Noch vor 30 Jahren, wenn die Mannspersonen in hiesiger Gegend im]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C1D8-6