295.

Stirbt einer, so muß man das Fenster aufmachen, daß die Seele hinausfliegen könne; in den Sarg muß man, sobald es ein Mann ist, Kamm, Rasirmesser und Seife legen. Rauen.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. C. Gebräuche und Aberglauben. 25. Tod und Begräbniß. 295. [Stirbt einer, so muß man das Fenster aufmachen, daß die Seele hinausfliegen]. 295. [Stirbt einer, so muß man das Fenster aufmachen, daß die Seele hinausfliegen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C327-6