138.

Wenn eine Wöchnerin stirbt, so wird in Hilchenbach[49] und der Umgegend ein weißes Tuch über die Bahre gedeckt.


Vgl. Montanus, S. 91. – Eine Wöchnerin erhält in Tübingen Nadel, Faden, Schere, Fingerhut und ein Stück Leinwand, in Reutlingen eine Elle Tuch, ein Ellenmaß, Nadel, Faden und Fingerhut mit ins Grab, Meier, Gebräuche, Nr. 302. In der Eifel erhalten Junggesellen und Jungfrauen ein weißes Grabtuch, Schmitz, S. 66. In Heßen legt man Wöchnerinnen eine Windel aufs Grab und beschwert sie an den vier Ecken mit Steinen, Wolf, Beiträge, I, 212, Nr. 114. Einer Frau, die mit ihrem Kind im ersten Kindbett stirbt, der wird das Kind in die Arme gelegt und steht solcher der Himmel offen; auch wird sie, gleich einer Jungfrau, von Jungfrauen zu Grabe getragen und ein Jungfrauenkrönlein auf ihr Grab gesetzt, Leoprechting, S. 45.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Tod und Begräbniß. 138. [Wenn eine Wöchnerin stirbt, so wird in Hilchenbach und der Umgegend]. 138. [Wenn eine Wöchnerin stirbt, so wird in Hilchenbach und der Umgegend]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C3A5-8