53.

Der Besitzer eines der den Höhlen zunächst gelegenen Höfe heißt der Hüggelmeier; der hat vor langen Jahren einmal ein Pflugeisen bei den Sgönaunken bestellt, und als er nun andern Tags hinkommt, um das bestellte Geräth zu holen, es auch findet und die auf einen Zettel geschriebene Angabe des Preises dabei sieht, [66] setzt er sich in seinem Uebermuth auf den Tisch und måket sîn behoves auf denselben statt der Bezahlung. Als er das aber gethan, macht er sich eilig auf seinem Pferde davon und das war sein Glück, denn es kam in der Gestalt eines glühenden Rades oder, wie andere sagen, als ein glühendes Pflugeisen hinter ihm her; nur mit Mühe und Noth erreichte er noch seinen Hof und war eben unter Dach, da schoß das glühende Eisen in den Thorpfosten, sodaß die Stelle noch lange sichtbar blieb, wo es das Holz versengt. Als er aber drinnen war, hat sich eine Stimme hören laßen, die gerufen, das solle der neunte Hüggelmeier noch entgelten; und so ist es auch gekommen, denn es hat den Hüggelmeier und seine Nachkommen viel Unglück in der Wirthschaft befallen, aber jetzt müßen sie wol über den neunten hinaus sein, denn jetzt geht es ihnen wieder gut.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Erster Theil. Sagen. Die Sgönaunken. 53. [Der Besitzer eines der den Höhlen zunächst gelegenen Höfe heißt]. 53. [Der Besitzer eines der den Höhlen zunächst gelegenen Höfe heißt]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C719-8