Hochzeit.

101.

An dem Abend, wo die Verlobung vollzogen wird, oder wo die Verlobten zum ersten male in der Kirche aufgeboten werden, versammelt sich das unverheirathete Manns- und Weibsvolk bei dem Hause der Braut und des Bräutigams mit Geiseln, alten Gießkannen, Topfdeckeln u.s.w., knallen, klingeln und rasseln, schießen auch zuweilen dabei. Dafür tractiren Braut und Bräutigam mit Branntwein. Bei der Hochzeit wird tapfer geschoßen. Hat sich während der Nacht einer von der Gesellschaft entfernt und zur Ruhe gelegt, so wird er von der Gesellschaft an einer Kette herbeigeholt. Honcamp in Büren.


Aehnliche Gebräuche in der Eifel, bei Schmitz, S. 51. Das dort gebräuchliche Handgeld weist noch auf die alte Sitte des Kaufs der Frauen; der Name Hillig, auch Heilig geschrieben, ist das althochdeutsche hîleich. Das Handgeld ist auch im Hildesheimischen Sitte, Seifert, S. 146, wo auch das fast überall bekannte Topfwerfen, S. 148.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Hochzeit. 101. [An dem Abend, wo die Verlobung vollzogen wird, oder wo die Verlobten]. 101. [An dem Abend, wo die Verlobung vollzogen wird, oder wo die Verlobten]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C7BF-5