106.

Will jemand zum Besitz eines Heckethalers gelangen, [387] so stecke er eine schwarze Katze in einen Sack, binde den mit recht vielen Knoten zu, gehe dreimal um die Kirche und klopfe jedesmal an die Thür. Dann wird einer fragen was man wolle; dann antworte man, daß man einen Hasen zu verkaufen habe. Beim dritten Male wird er herauskommen; nun muß man ihm den Sack geben und wird dafür einen Thaler erhalten, welches der Heckethaler ist. Nun muß man aber eilen fortzukommen, denn öffnet jener den Sack und sieht eher als man zu Hause ist, daß eine Katze darin sei, so ist man verloren.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Märkische Sagen und Märchen. Gebräuche und Aberglauben. Aberglauben. 2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w.. 106. [Will jemand zum Besitz eines Heckethalers gelangen, so stecke er]. 106. [Will jemand zum Besitz eines Heckethalers gelangen, so stecke er]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C8B9-9