214.

Wenn die Schwalben am Hause bauen, ist man in dem Jahre vor Feuer gesichert. Crombach.


Allgemeiner heißt es Norddeutsche Gebräuche, Nr. 411, daß in dem Hause, wo ein Vogel sein Nest habe, der Blitz nicht einschlage. Zerstört man ein Schwalbennest, so geben die Kühe rothe Milch; Leoprechting, S. 82.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Thiere. 214. [Wenn die Schwalben am Hause bauen, ist man in dem Jahre vor Feuer]. 214. [Wenn die Schwalben am Hause bauen, ist man in dem Jahre vor Feuer]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D376-2