72.
Eine statliche Mitgifft

Deß Weibes grosse Gifft ist recht deß Mannes Gifft,
Die nicht den Leib so sehr, als seine Freiheit trifft.

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TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. Gedichte. Sinngedichte. Salomons von Golaw Deutscher Sinn-Getichte erstes Tausend. Desz ersten Tausend fünfftes Hundert. 72. Eine statliche Mitgifft. 72. Eine statliche Mitgifft. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-0BD0-C