13.
Der Rechts-Tittel vom Schencken

Die Gesetze von dem Schencken
Woln Juristen nur gedencken,
Daß sie gehn auff ihr bequemen,
Nicht zu geben, nur zu nehmen.

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TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. Gedichte. Sinngedichte. An den Leser [1]. Desz dritten Tausend andres Hundert. 13. Der Rechts-Tittel vom Schencken. 13. Der Rechts-Tittel vom Schencken. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-0C04-E