4.

Hat man sich aber die Hand übergriffen oder den Fuß vertreten, so nimmt man ein beliebiges Sackbändchen, bindet neun Knoten ein, welche man während des Machens von neun anfangend hinterisch zählt, bindet es dann um Hand oder Fuß, so wird es in zweyen Tagen heil. Velburg.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Dritter Abschnitt. 2. Aberglaube. 21. Ueberbein. 4. [Hat man sich aber die Hand übergriffen oder den Fuß vertreten]. 4. [Hat man sich aber die Hand übergriffen oder den Fuß vertreten]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E076-0