5.

Einer Leiche darf man kein Tuch geben, in welches der Name eines Lebenden eingemerkt ist. Denn es gibt Leichen, welche schon auf dem Brette mit den Lippen gleich den kleinen Kindern mit dem Munde lecken; sie heissen Todenküsser, Todenlecker. Solche neigen sich nun mit dem Kopfe immer mehr, bis sie den Namen des Tuches mit dem Munde erreichen; an diesem Namen fangen sie zu saugen an, und mit dem Saugen schwindet die Lebenskraft des Eigentümers. Die Lippen dieser Leichen sind frisch und roth, und bleiben so, bis sie alle Blutsverwandten abgezehret haben. Amberg. Man hilft damit, daß man der Leiche das Kreuzzeichen auf den Mund macht.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Viertes Buch. Der Tod. 2. Die Leiche im Hause. 5. [Einer Leiche darf man kein Tuch geben, in welches der Name eines]. 5. [Einer Leiche darf man kein Tuch geben, in welches der Name eines]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E615-9