19.

Kämmt sich die Kindbetterin inner der sechs Wochen, so muß sie alle Haare, welche abfallen, sorgfältig sammeln und verbrennen. Denn würde ein Vogel solches Haar in sein Nest tragen, so kommt fürchterliches Kopfweh über Mutter und Kind, welches nie mehr vergeht.

Doch ist auch hiefür ein Mittel. Die Mutter muß trachten, ein Vogelnest zu erhalten, welches innen mit Haaren gemacht ist und noch die Eyerchen enthält; dieses legt sie über das leidende Haupt mit jener Seite, auf welcher die Eyer gelegen sind, und das Leiden vergeht und kehrt nicht wieder. – Am beßten sind die Nester der Bachstelze oder des Rothschwänzchens. Tiefenbach.

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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Drittes Buch. Die Mutter und ihr Kind. 2. Niederkunft. 19. [Kämmt sich die Kindbetterin inner der sechs Wochen, so muß sie]. 19. [Kämmt sich die Kindbetterin inner der sechs Wochen, so muß sie]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E71A-2