8.

In Gegenwart von Geistern, besonders von bösen, darf man nicht umschauen. – Ein Geselle ging Nachts durch den Wald: da stand eine Gestalt vor ihm so groß wie ein Backofen. Jener machte das Benediktenkreuz, und der Geist stellte sich nun hinter ihn. Doch blickte der Geselle nicht um. Da rief der Geist: »Umschau!« Der Geselle folgte nicht. Darauf fuhr ihn jener an: »Es ist dein Glück, daß du nicht umgesehen, ich hätte dir den Hals umgedreht!« Neustadt.

Ist man absichtlich oder durch Zufall an ihren Aufenthaltsort gekommen, darf man nicht anders alsrückwärts zur Thüre hinaus oder sonst davon gehen: ausserdem ist man ihnen verfallen.

Man kann auch Geister erscheinen machen, durchBeschwörung. Die Familie aber, welcher der beschworene Geist angehört, stirbt bald aus.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Dritter Theil. Dreyzehntes Buch. Hölle. Zweyter Abschnitt. 1. Teufelsgeister. 2. Wesen der Geister. 8. [In Gegenwart von Geistern, besonders von bösen, darf man nicht]. 8. [In Gegenwart von Geistern, besonders von bösen, darf man nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EB20-3