1. Das Sterben

§. 1. Das Sterben.

1.

Ist der Kranke im Sterben begriffen, so sammelt sich Alles aus der Nachbarschaft in seiner Stube, umsteht sein Bett und erwartet das Verscheiden; es wird dem Todkranken ein brennend Licht vorgehalten, Lichtmeßwachs oder eine schwarze Lorettokerze, welche die bösen Geister und den Zauber abhält, – man streicht ihn mit kaltem Wasser und Essig an, um die Lebensgeister zurückzurufen, und betet ihm dabey vor, daß er es leicht mache. Während des Sterbens soll man sie nicht mehr bey Namen nennen, sondern in Ruhe lassen, daß man sie nicht irre auf dem Wege und im Streite um ihren Platz mit dem Bösen.

Man gibt dem Sterbenden öfter Weihwasser, damit die bösen Geister nicht ankönnen; je weiter man es herumfetzt, desto weiter müssen die bösen Geister weichen.

Auch gibt man ihm ein geweihtes Kreuz in die Hand, das Sterbkreuz; ein solches muß man wieder weihen lassen, weil der Tod die Weihe nimmt. Rötz.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Viertes Buch. Der Tod. 1. Das Sterben. 1. [Ist der Kranke im Sterben begriffen, so sammelt sich Alles aus]. 1. [Ist der Kranke im Sterben begriffen, so sammelt sich Alles aus]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EC33-2