1041. Das Steintragen zu Burgebrach.

Nach Haas Gesch. v. Höchstädt.


Anno 1497 wurde durch Hans von Schaumberg und Rath zu Burgebrach verordnet: welche Frau oder Maid die ander mit groben, frevlichen, heftigen, unnützen Worten überladet, oder die andre raffet oder schlüge, daß dann Amtmann und Bürgermeister erkennen können, welche nach ihrem Verständniß bußfällig wurde, dieselbe soll ohne Verzug tragen den Zentner Stein, der da hanget am Thorhaus vor der Kirchen, von derselben Stätt hinab unten in das Dorf, um die Linden und wieder herauf an das Oberthor und wieder herab. Welche das nit thäte, soll ohne Gnad 15 Pfund dem Amtmann und Rath unabläßlich geben. Dieses Steintragen war auch in Schlüßelfeld üblich.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Schöppner, Alexander. 1041. Das Steintragen zu Burgebrach. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-F7F6-2