869. Schleierstrafe zu Raunau.

Mitgeth. von A. Böhaimb.


Als einen Beitrag zur Sittengeschichte erzählt eine handschriftliche Weißenhorner Chronik, daß im Jahre 1525 zwölf Bauern zu Raunau [407] einen Bund gemacht hätten, daß keine ihrer zwölf Frauen im Vorübergehen zum Opfern in der Kirche, der Gattin der Gutsherrschaft die Ehre der Reverenz mehr bezeugen sollte, und ebenso habe keiner der Bauern mehr, wie zuvor, den Hut abgezogen. Auf dieß hin habe der Gutsherr solches Fürnehmen damit bestraft, daß die Frevler sechs Wochen lang wie die Weiber Schleier tragen mußten, in denen sie an den Werktagen arbeiten, und an Sonntagen zum Opfer gehen mußten.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schöppner, Alexander. Sagen. Sagenbuch der Bayerischen Lande. Zweiter Band. 869. Schleierstrafe zu Raunau. 869. Schleierstrafe zu Raunau. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-FDE9-5