53. Das Fleisch ist gedillt.

Mündlich aus Wettin.


Einem Dienstmädchen gefiel es nicht mehr bei ihrer Herrschaft, und sie kündigte den Dienst. Die Frau aber verlor sie nicht gern; darum ging sie zu ihrer Nachbarin, die eine Hexe war, und fragte ob sie kein Mittel wisse das Mädchen zu halten. »Ich will ihr einen bösen Fuß anhexen« sprach die Nachbarin, »so kann sie nicht fort. Schickt sie nur her zu mir.« Nun wurde das Mädchen mit einer Bestellung zur Nachbarin geschickt; doch als sie durch den Garten ging, pflückte sie etwas Dill und behielt es in der Hand. Da rief ihr die Nachbarin ärgerlich entgegen »Geh nur wieder: das Fleisch ist gedillt.« Wer nämlich Dill oder Berufskraut oder Braut-in-Haaren bei sich hat, dem kann keine Hexe Etwas anthun. Den bösen Fuß aber, welchen die Nachbarin dem Mädchen hatte anzaubern wollen, bekam sie selbst.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Sommer, Emil. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Sachsen und Thüringen. Sagen. 53. Das Fleisch ist gedillt. 53. Das Fleisch ist gedillt. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-1108-1