a.

Hinrich von Parol, der letzte oder doch einer der letzten Junker auf Wittbeckersburg, hatte einmal einem Arbeitsmann von Popkenhöge ein Stück Land zum Mähen verpachtet. Als nun das Heu trocken war, und der Pächter mit einigen Wagen früh am Morgen kam, um dasselbe abzuholen, fand er das Landheck noch verschlossen. Da er wohl wußte, daß die Leute auf Wittbeckersburg noch nicht aufgestanden seien, legte er ein Paar Wagendielen über den Graben und schob die leeren Wagen hinüber, um gleich mit dem Aufladen anfangen zu können. Später wollte er dann den Schlüssel holen, um auf dem rechten Wege die vollen Wagen einzufahren. Aber noch hatte er die Wagen nicht voll, da kamen schon die Knechte von der Burg herabgelaufen, um auf Befehl des Junkers den Dieb, wie er genannt wurde, festzunehmen und vor den Junker zu bringen. [381] Der Junker empfing den Gefangenen schon vor dem Hause, und ohne auf die Vorstellungen und Bitten des Mannes zu hören, befahl er den Knechten, den Spitzbuben an einen Pfahl zu binden und ihm für seine Verwegenheit eine tüchtige Tracht Prügel zu geben. Die Knechte vollzogen ihren Auftrag in so unbarmherziger Weise, daß der Arbeiter während der Exekution den Geist aufgab. Man sagt, daß der Graf von Oldenburg dem Junker die Wiederholung solcher willkürlicher Strafakte untersagt habe; geholfen aber habe es nicht viel. Noch der letzte bäuerliche Besitzer des Gutes soll behauptet haben, daß er das Recht habe, jeden niederzuschießen, der wider seinen Willen den Hof betrete.


Vgl. 505 f.


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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. 569. Hammelwarden. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-22D1-5