55.

Kranken darf man keine Blumen noch Kränze auf das Bett legen, es verschlimmert die Krankheit (Delmenh.) Blumen einer Wöchnerin geschickt, werden Nägel zu ihrem Sarg (Varel). – Filzläuse darf man nicht vertreiben, dieselben ziehen allen Krankheitsstoff aus dem Körper. – Personen, welche an Epilepsie leiden, dürfen von keines Tieres Kopfe essen. – Wenn man Wasser, in welchem Eier gekocht sind, an die Hände bringt, entstehen Warzen (Oldenbg.) – Wenn jemand eines anderen Warzen zählt, gehen dieselben auf ihn über, vielleicht weil jenes für schadenfroh gilt. – Wenn Hunde von eines Pferdes Nachgeburt fressen, werden sie toll (Saterld.) – Wenn ein krepiertes Stück Vieh abgeholt wird, soll man demselben nicht nachschauen, sonst fällt bald ein anderes.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 55. [Kranken darf man keine Blumen noch Kränze auf das Bett legen, es]. 55. [Kranken darf man keine Blumen noch Kränze auf das Bett legen, es]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2345-8