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Ein Jüngling, welcher um ein Mädchen freite, erhielt von demselben zwei schöne Äpfel zum Geschenk. Da er gerade keine Lust hatte, sie zu essen, steckte er sie in die Tasche und legte sie, als er nach Hause kam, in einen Schrank. Erst nach zwei oder drei Tagen dachte er wieder an die Äpfel und ging an den Schrank, um sie zu holen. Aber als er sie anfassen wollte, erschrak er, denn an Stelle der Äpfel saßen zwei dicke und häßliche Kröten im Schranke. Er eilte zu einem Manne, von dem er gehört hatte, daß er viele Künste verstehe, und fragte ihn um Rat, was er mit den Kröten machen solle. Dieser sagte ihm, er solle die Kröten lebendig kochen, aber während der Zeit unter keiner Bedingung etwas ausleihen. Als er nun die Kröten in einem Topfe auf dem Feuer hatte, und das Wasser anfing heiß zu werden, kam das Mädchen, welches ihm die Äpfel gegeben, und wollte etwas leihen; aber er wollte nicht, schalt sie eine Hexe und jagte sie aus dem Hause. Gleich darauf kam des Mädchens Mutter und bat ihn unter Tränen; aber er wies sie ebenfalls aus dem Hause. Zuletzt rief sie ihm zu, er solle doch ihrer Tochter das Leben lassen; aber er achtete nicht darauf, sondern kochte die Kröten so lange, bis sie auseinander sielen. Am andern Morgen kam die Nachricht, daß das Mädchen tot sei. (Visbek.)

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Achter Abschnitt. C. Hexen. 238. [Das Verbrennen solcher Gegenstände, welche behext sind oder von]. e. [Ein Jüngling, welcher um ein Mädchen freite, erhielt von demselben]. e. [Ein Jüngling, welcher um ein Mädchen freite, erhielt von demselben]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-25E2-9