B. Wochentage.

283.

Am Montage darf man nichts anfangen, namentlich nicht Hochzeit halten, kein Haus beziehen, keine Reise antreten, keinen Dienst beginnen, die Kinder nicht zum ersten Male in die Schule schicken oder in die Lehre bringen etc. Denn alles was am Montage angefangen wird, hat keine Dauer, vielleicht, weil der Mond, nach welchem der Tag benannt ist, so raschem Wechsel unterworfen ist. Moandag Togang giw en schlechten Fortgang, sagen die Dienstboten in den Marschen. Mit dem Roggenmähen soll man nicht Montags anfangen, sonst reicht der Ertrag der Ernte kein Jahr aus. In der Nähe Vechtas gibt's eine Bauerschaft, in welcher jeder Bauer den Beginn der Roggenernte am Montag zu vermeiden sucht. Sind die nötigen Arbeitskräfte vor dem [24] Montag nicht zu haben, dann wird am Samstag vorher auf einem Acker ein kleiner Strich abgemäht, damit man sich einreden kann, am Samstage habe die Erntearbeit begonnen. Lotterie- und Erbschaftsgelder, die man am Montage erwirbt, behält man nicht. Sprichwörter sagen: »Moandags ward nich wäkenold.« »Moandags Moand (Neumond, der auf einen Montag fällt) un eenzige Dochters sünd gans leip of gans gaud.« »Eenzige Soens und Neimoands-Moandage, dar ward selden väl van hollen« (gehalten). – Am Montage darf man den Webstuhl nicht losweben. Man soll es am Samstage vorher tun oder am folgenden Dienstage. (Zetel.)

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Zweiter Abschnitt. B. Wochentage. 283. [Am Montage darf man nichts anfangen, namentlich nicht Hochzeit]. 283. [Am Montage darf man nichts anfangen, namentlich nicht Hochzeit]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2A9C-1