B. Sympathie.

69.

Ist eine Leiche im Hause, so streut man auf den Platz, wo der Sarg stehen soll, Roggenkörner, damit das Glück nicht aus dem Hause getragen werde (Damme). Dies ist Sympathie gegen Sympathie. Die Leiche könnte ihre verzehrende Kraft ausüben, wenn nicht die Leben, Fruchtbarkeit oder Wohlstand bedeutenden Roggenkörner zwischen sie und das Haus träten. – Gegen Zahnweh schützt man sich, wenn man einen Zahn aus dem Grabe bei sich trägt (Oldenburg). Der Zahn soll die Schmerzen an sich ziehen und vernichten, wie die Leiche vernichtet wird, von welcher er stammt. – Wenn ein Haustier stirbt, muß man es so an der großen Haustür begraben, daß es in die Tür hineinsieht, dann stirbt keines wieder (Saterland). Aus dem Ammerlande heißt es, das Tier müsse nicht zu nahe beim Hause, die Länge nach einer Ecke des Hauses zu, jedoch das Kopfende vom Hause abgewandt, begraben werden. – Eine Handvoll Erde aus einem Grabe auf dem Kirchhof entnommen und in die Viehställe gestreut, bewahrt das Vieh vor Erkrankungen (Molbergen).

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Dritter Abschnitt. 2. Schutz gegen künftige Übel. B. Sympathie. 69. [Ist eine Leiche im Hause, so streut man auf den Platz, wo der Sarg]. 69. [Ist eine Leiche im Hause, so streut man auf den Platz, wo der Sarg]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2E67-6