562. Altenhuntorf.

a.

In alten Zeiten gehörten die Altenhuntorfer und Bardenflether nach Wiefelstede zur Kirche, und es sollen noch Schriften vorhanden sein, nach welchen jene ein Recht auf frei Quartier bei den Wiefelstedern für die Nacht von Sonnabend auf Sonntag besaßen. Dafür waren aber auch die Wiefelsteder von dem Zehnten an das Kloster Rastede frei. Der Kirchweg zur Geest führte durch das Moor nach Ipwege und war ein Knüppeldamm, der noch jetzt, vielleicht acht Fuß von Moor bedeckt, vielfältig erhalten ist. Von Ipwege aus läuft er zunächst in einer Linie aus und teilt sich später in zwei Arme, von denen einer nach Huntorf, der andere nach Dalsper führt. Man sagt, daß auch von Moorriem nach Huntebrück ein solcher Damm noch vorhanden sei, den die Stedinger als Kirchweg nach Wiefelstede benutzten. Der Damm wird Hünenbrügge genannt.


Vgl. 505 m.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Zweiter Abschnitt. L. Marsch und Moor zwischen Weser und Jade. 562. Altenhuntorf. a. [In alten Zeiten gehörten die Altenhuntorfer und Bardenflether nach]. a. [In alten Zeiten gehörten die Altenhuntorfer und Bardenflether nach]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2FE2-6