e.

In Westeremstek sind früher alle zehntpflichtig gewesen an das Kapitel in Wildeshausen, der Zeller Hoyer allein ausgenommen. Als alle Eingesessenen zur Gerichtsstätte gegangen sind, um den Zehnten dem Kapitel zu verschreiben, hat sich auch Hoyer dahin aufgemacht, aber unterwegs ist ihm der eine Holzschuh entzwei gegangen. Er hat somit umkehren müssen, um den zerbrochenen mit einem neuen zu vertauschen. Als er dann wieder auf dem Wege gewesen, sind ihm die übrigen Bauern entgegengekommen und haben ihm berichtet, daß die Zeit zur Verschreibung bereits verstrichen sei. So ist Hoyer frei ausgegangen.


Vgl. 527a, 508e.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. H. Ämter Cloppenburg und Friesoythe, ohne Saterland. 541. Emstek. e. [In Westeremstek sind früher alle zehntpflichtig gewesen an das]. e. [In Westeremstek sind früher alle zehntpflichtig gewesen an das]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3241-C