450.

Die Taufe (»na de Fünte bringen« oder »öwer de Fünte hollen«, sagte man im alten Amte Löningen für taufen. Die landläufige Bezeichnung im Münsterlande für Taufen ist »kässen« oder »kessen.« »Is jau Lütke all kesset?« Die ganze Tauffestlichkeit, insbesondere die Hausfeier, wird [202] »Kilber« oder »Kilwer« genannt. »Wannehr will ji Kilwer hollen?«) hat bedeutende Wirkung auf die Kinder; solche welche vorher unruhig waren, werden dadurch »zur Ruhe gesprochen,« vorher ruhige werden lebhaft und unruhig. Schwache oder kränkliche Kinder müssen so rasch wie möglich getauft werden: »Um selig zu werden, muß man doch den Glauben, die Gebete usw. wissen. Die getauften Kinder werden aber, wenn sie auch früh sterben, von den Engeln in allem unterrichtet, was zur Seligkeit zu wissen nötig; ungetaufte Kinder aber erfahren nichts davon.« (Oldenbg.) Ungetaufte Kinder sind der Vertauschung mit Wechselbälgen ausgesetzt: 257. Man darf sie nicht mit ihrem künftigen Namen benennen: 38. – In Goldenstedt wurde vordem zur Kilber die ganze Nachbarschaft geladen. Jeder hatte 1 Huhn, 1 Schlage Butter und 1/2 Schweinskopf mitzubringen. Die Nachbarfrauen bereiteten das Festmahl.


(Vgl. Jahrbuch für old. Gesch. 1908, S. 354ff.)

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. B. Das Leben des Menschen. 450. [Die Taufe (»na de Fünte bringen« oder »öwer de Fünte hollen«, sagte]. 450. [Die Taufe (»na de Fünte bringen« oder »öwer de Fünte hollen«, sagte]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3398-4