642. Der Pastor von Markhausen.

In Markhausen, Amt Friesoythe, stand von 1737 bis 1789 der Pastor Theodor Heinrich von Cappeln aus Cloppenburg. Markhausen war damals an Seelenzahl und Einkommen die ärmste Gemeinde des Münsterlandes, ein Pastor war dort nicht auf Rosen gebettet. Mag nun von Cappeln schon von Haus aus eine eigenartig veranlagte Natur gewesen sein, das Ringen um das tägliche Brot, verschiedene Kämpfe mit seinen Pfarrkindern, das Abgeschlossensein von der übrigen Welt und [513] eine dadurch bewirkte Vereinsamung hatten ihn mit der Zeit zu einem Original gemacht, der das Seelsorgeamt anders auffaßte als seine umwohnenden Amtsbrüder, und so die Veranlassung wurde zu allerlei Schwänken, die noch heute im Volke gehen, zum Teil wahr aber übertrieben, zum Teil erfunden sind.

1.

Es ist aktenmäßig festgestellt, daß von Cappeln den Hauptgottesdienst an den Sonn- und Festtagen, welcher vorschriftsmäßig am Vormittage abgehalten werden und bis Mittag beendigt sein soll, im Laufe der Jahre immer weiter hinausschob, auf 2, 3 Uhr nachmittags, ja bis nach Sonnenuntergang, wie eine Meldung an die Behörde besagt. Derartiges durfte der Volkswitz sich nicht entgehen lassen. Man erzählt, von Cappeln habe in der Morgenfrühe an den Sonn-und Festtagen mit dem Schäferheiken bekleidet die Schafe gehütet. Bei dem Bestreben, die Tiere möglichst lange weiden zu lassen, habe er den Anfang des Gottesdienstes immer weiter hinausgeschoben und sei so zuletzt auf den Abend gekommen. Einst haben Leute aus einer Nachbargemeinde, welche in Markhausen dem Gottesdienste beiwohnen wollten, draußen einen Schäfer gefragt, ob es noch früh genug zum Kirchgange sei. »Hebt man kine Ile«, hat der Schäfer geantwortet, »ick bin de Pastor un mot noch na'n Huse driewen, dat kann noch ne Stunne duren.«

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Viertes Buch. 642. Der Pastor von Markhausen. 1. [Es ist aktenmäßig festgestellt, daß von Cappeln den Hauptgottesdienst]. 1. [Es ist aktenmäßig festgestellt, daß von Cappeln den Hauptgottesdienst]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3732-8