200.

Abends kurz vor dem Schlafengehn soll man nicht pfeifen, sonst lockt man den Teufel. – Wenn man in der Nacht nach 11 Uhr in den Spiegel sieht, guckt einem der Teufel über die Schulter (Oldenbg.). – Wenn mit Karten gespielt wird, sitzt der Teufel unter dem Tische, und flucht man beim Kartenspiel, so steht der Teufel mit Schwanz und Pferdefuß hinter einem. Vgl. 193a, 204ee, 185o. – Der ranunculus sceleratus heißt im Saterlande Düwelsbitt. – Teufelsabbiß die scabiosa succisa. Wurzel sieht aus, als wäre sie abgebissen. Da dieselbe gegen das Behexen des Viehes gebraucht wurde, glaubte man, der Teufel mißgönne diese Kraft dem Menschen und beiße sie ab.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Siebenter Abschnitt. 200. [Abends kurz vor dem Schlafengehn soll man nicht pfeifen, sonst]. 200. [Abends kurz vor dem Schlafengehn soll man nicht pfeifen, sonst]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-380D-5