444. Der Roland von Wolde.

Auf der Grenze zwischen Pommern und Meklenburg, zwei Meilen westlich von Stavenhagen, liegt das herrschaftliche Gut Wolde, das noch unlängst weder zu Preußen, noch zu Meklenburg gehörte. Die Leute sagen: Wolde ist von alten Zeiten her schon ein Gut gewesen, das nur unter dem deutschen Kaiser stand. Als es vom Kaiser reichsfrei gemacht wurde, bekam es von demselben auch einen Roland als Unterpfand seiner Rechte. Dieser Roland stand ehemals vor Wolde nach Karstorf zu. Ein früherer Besitzer, Graf Moltcke, ließ ihn wegnehmen und im Schlosse verstecken, denn er hatte gehört, daß die Pommern Absichten auf den Roland hätten, und ginge der Roland verloren, so verliere Wolde auch alle seine Rechte und werde dem Lande unterthan, das den Roland in seine Gewalt bekäme.


A.C.F. Krohn bei Niederh. 3, 234 ff.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Erster Band: Sagen und Märchen. Sagen. 444. Der Roland von Wolde. 444. Der Roland von Wolde. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D420-D