[108] 407.

Die sogenannten ›blinden Dinger‹, kleine Hautgeschwüre, werden weggefahren. Man wischt von dem in ihnen enthaltenen Saft auf einen leinenen Lappen und wickelt letzteren um eine Wagenachse. Derjenige, welcher zuerst den betreffenden Wagen fährt, bekommt die Krankheit. Oder man kann auch den Lappen in ein fließendes Wasser werfen, so daß der Lappen und damit die Krankheit fortschwimmt.


Hilfsprediger Timmermann in Mummendorf.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Krankheiten. 407. [Die sogenannten 'blinden Dinger']. 407. [Die sogenannten 'blinden Dinger']. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D476-D