793.

Knuffelock auf eine snede geröstet brot geriben vnd de jungen kelber, swine vndt Goßelken damit bestrekenn ehr man sehe zu welde jaget, ist seher guett vor das vorropent.


In einem Exemplar der Policey- und Landtordnung von 1572 im Archiv zu Neubukow. Von Dr. Crull zu Wismar.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Feld und Garten. 793. [Knuffelock auf eine snede geröstet brot geriben]. 793. [Knuffelock auf eine snede geröstet brot geriben]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D4D1-1