5.

Das Petermännchen duldete nicht, daß andere Herren als die rechtmäßigen Herren von Meklenburg im Schlosse zu Schwerin wohnten; es hat daher, als Wallenstein das Land in seine Gewalt gebracht und auf dem Schweriner Schlosse hausen wollte, ihn so geplagt und gezwickt, daß er eiligst nach Güstrow zurückgekehrt ist. Nicht besser ging es dem französischen General Laval, der im Jahre 1806 auf dem Schlosse wohnte.


Niederh. 2, 213 ff.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Erster Band: Sagen und Märchen. Sagen. 85. Das Petermännchen zu Schwerin. 5. [Das Petermännchen duldete nicht, daß andere Herren]. 5. [Das Petermännchen duldete nicht, daß andere Herren]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D90A-8