229. Man darf nicht erzählen, was einem begegnet ist.

Um die Kosten des Ausrodens zu sparen, hat die Obrigkeit früher jedem Tagelöhner in den bei der Rostocker Heide gelegenen Dörfern erlaubt, die Baumstämme auszuroden. Der Tagelöhner M. [183] aus Rövershagen geht zu diesem Zwecke einmal in den genannten Wald zu einem Ort, der die Feuerbachstelle heißt. Es ist gerade ein sehr warmer Tag. M. denkt, er will des Abends lieber etwas länger arbeiten und dagegen des Mittags sich eine Zeit lang ausruhen. Er legt sich deshalb nieder. Als er einige Zeit gelegen hat, hört er ein Geräusch, als wenn Menschen sich schelten. Er glaubt, es komme ein Wagen, um seine Stämme zu holen. Er will ihm deshalb entgegengehen. Je weiter der Tagelöhner aber geht, desto weiter entfernt sich das Geräusch. Es scheint immer in seiner Nähe zu sein, aber er kann es doch nicht erreichen. M. geht somit wieder zu seiner Ruhestätte zurück. Da stößt die Betglocke und auf einmal hört das Geräusch auf. M. erzählt dies am Abend, als er nach Hause zurückgekehrt ist, seinem Vater. Dieser sagt, es sei nicht gut, daß er es erzählt habe, das werde ihm irgend ein Unglück bringen. Nach einiger Zeit geht unser Tagelöhner nach der Wiese, um sie zu mähen. Auf der Wiese überfällt ihn plötzlich ein Jucken und große Beulen zeigen sich auf seinem Körper. M. gebraucht Mancherlei, aber es hilft ihm nicht. Da sagt ihm Jemand, er müsse sich von drei verschiedenen Feldscheiden Steine holen lassen, sie glühend machen und nachher benässen. Nachdem die Steine herbeigeholt und von ihm naß gemacht worden sind, fängt seine Krankheit an abzunehmen und hört am Ende ganz auf.


Pastor E. Wolff zu Rövershagen bei Niederh. 2, 84f.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Erster Band: Sagen und Märchen. Sagen. 229. Man darf nicht erzählen, was einem begegnet ist. 229. Man darf nicht erzählen, was einem begegnet ist. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E73D-5