1524.

Wenn ein Kaufmann sich etablirt hat und am ersten Morgen seinen Laden öffnet, so hat er darauf zu achten, wer sein erster Käufer ist. Ist es eine alte Frau, so hat er Unglück; ist's ein Kind, hat er Glück.


Domänenpächter Behm in Nienhagen.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Vermischtes. 1524. [Wenn ein Kaufmann sich etablirt hat]. 1524. [Wenn ein Kaufmann sich etablirt hat]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F1B7-2