1641.

Wenn ein junger Mensch losen soll, muß man ihm Folgendes unbemerkt mitgeben:
Herr, hilf und laß Alles wohlgelingen!
N.N. (Name des Losungspflichtigen)
Im Namen Gottes.
Weil ich zum Losen und zum Streite geh,
Mit deiner Stärke mir beisteh;
Bei diesem Streit und Kampf auch sei,
So werd ich N.N. vom Soldaten und allem Unglück frei.
Vater, Sohn und heiliger Geist.

Gegend von Ludwigslust. Seminarist Brandt.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1641. [Wenn ein junger Mensch losen soll, muß man ihm]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F330-F