628. Strafe des Meineids.

1.

In Boizenburg wohnte vor Zeiten ein Zimmermann, den man, weil sein Haus vor der Stadt lag, den Buten-Peter nannte. Derselbe machte sich bei einer Bau-Unternehmung für die Stadt großer Betrügereien schuldig, wußte aber, als er deshalb gerichtlich belangt wurde, sich dadurch frei zu machen, daß er einen Meineid schwur; er fügte hinzu ›Wenn ich falsch geschworen, so soll mir die Zunge aus dem Halse faulen.‹ Dies wurde zur furchtbaren Wahrheit, er starb unter den schrecklichsten Schmerzen und konnte auch nach dem Tode keine Ruhe finden. In Gestalt eines schwarzen Pudels irrte er in der Nähe seines Hauses umher und erschreckte des Nachts die Menschen durch sein Geheul. Den Kindern, die nicht zur Ruhe kommen wollten, pflegte man drohend zuzurufen ›Warte, der schwarze Peter kommt!‹


Niederh. 3, 19 ff.

2.

In der Kirche zu Damshagen liegen hinter dem Altar zwei verdorrte Hände, die zweier Meineidigen, nach deren Tode sie aus dem Grabe herauswuchsen und nicht eher zu wachsen aufhörten, als bis man sie abschnitt und in die Kirche brachte. Wer sie da [450] wegnimmt, den quälen die beiden Verstorbenen so lange, bis er sie wieder zurückbringt.


Gymnasiast Friedrich Kliefoth.

3.

Ein Bäcker hatte mal einem Schmiede hundert Thaler geliehen. Als er nun sein Geld wieder haben wollte, stellte der Schmied die Sache in Abrede, so daß sie vor Gericht kam. Da machte der Schmied einen Stock, der inwendig hohl war, und steckte da einen Hundertthalerschein hinein. Wie er schwören sollte, gab er den Stock dem Bäcker zum Halten und schwur nun, er habe das Geld zurückgegeben. Als sie nun wieder die Treppe heruntergingen, fiel des Schmiedes Stock zur Erde und zerbrach und sein Betrug kam zu Tage.


Mündlich aus Parchim durch Behm; nach anderer Fassung wurde die Zunge des Meineidigen schwarz. Vgl. Temme, Volkssagen der Altmark S. 31, Schwartz 104.


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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 628. Strafe des Meineids. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F7F1-E