188. Rechtsalterthum von Marchtal.

Zu Algershofen, wo unter Abt Adelbert Rieger a. 1698 ein Hof gekauft worden, den ein gewisser Heß als Lehen hatte, wollte die Stadt Munderkingen diesen Hof auslösen. Marchtal, das in diesem Orte die Mithoheit hatte, widersezte sich diesem Unternehmen, als dem Condominium geradezu widersprechend. Ein Verwalter Judendunk von Weißenhorn kam als bevollmächtigter Commissär von Innsbruck aus, wo Munderkingen klagte. Dieser sezte die Stadt unter den gebräuchlichen Ceremonien in den Besitz des Hofes den 28. Sept. 1725. Auch Marchthal that entgegen den 16. Oct. das nämliche unter denselben Ceremonien. In Gegenwart des Bauers und seiner Frau wurde das Feuer auf dem Herde ausgelöscht, ein neues geschlagen und Späne auf dem Herde angezündet, die Vorder- und Hinterthüre einmal geschlossen und einmal geöffnet und aus selbem kleine Abschnitte genommen, dann einige Aehren in der Zehntscheuer aus den [186] Garben gezogen, und zulezt mußte Mann und Weib den Eid der Treue auf's Neue schwören.

Munderkingen entgegen nahm den Stein, auf welchen der Name des hl. Meinrad als Hauspatrons eingehauen war, vom Hause weg. Marchtal ließ den Zehnten in's Kloster führen 1.

Fußnoten

1 Marchtal. Chron. S. 160 u. 161.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 188. Rechtsalterthum von Marchtal. 188. Rechtsalterthum von Marchtal. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F932-E