[393] 337.

Im Fränkischen drunten in Igersheim und dessen Filial Neusas etc. müssen die beiden Brautführer bei Tische die Braut bedienen. Machen sie ihr Geschäft nicht recht, bringen sie die Speisen nicht in der rechten Reihenfolge, den Salat vor dem Braten etc., so dürfen sie nachher auf Schimpf und Spott und Prügel rechnen. Auch müssen Beide wachsam sein, daß man der Braut nichts von ihren Kleidungsstücken stiehlt; spaßweise werden Halstücher und Schuhe zu stehlen gesucht. Kommt die Braut um etwas, so müssen's die Brautführer durch Spott und Hohn und Schläge büßen.

In Mieterkingen gehört der Brautkranz dem Brautführer. Beim Heimgehen muß sich die Braut vom Brautführer den Kranz abnehmen lassen, der jezt ihm zu eigen ist. Die Braut sezt deßwegen einen viel wohlfeilern auf beim Heimgehen, als sie den Tag über gehabt hat, um nicht zu viel zu verlieren.

In Wolpertswende nimmt eine Freundin oder eine Näherin der Braut, bevor sie an den Altar tritt, ihren Shawl ab.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 4.. 337. [Im Fränkischen drunten in Igersheim und dessen Filial]. 337. [Im Fränkischen drunten in Igersheim und dessen Filial]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FD67-9