1156b.

An einem Tage, auf welchen Gallus fällt, darf man das ganze Jahr hindurch kein Fleisch von einem Ort an den andern hängen oder legen, im andern Falle verdirbt dasselbe.


Aus Teterow. Seminarist Mohr.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 33. 1156b. [An einem Tage, auf welchen Gallus fällt]. 1156b. [An einem Tage, auf welchen Gallus fällt]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4fm76.0