1220b.

Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung ins Wasser fallen. So oft dies gelingt, ohne daß das Geldstück zurückspringt, so viele Jahre währt es bis zum Eintritt desjenigen Ereignisses (Tod, Heirat etc.), an welches man dabei dachte.


FS. 549.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 33. 1220b. [Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung]. 1220b. [Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4fmqx.0