1269b.

In den Zwölften darf man kein Ackergeräth verleihen, sonst kann der Entleiher damit Sympathie gebrauchen und die Fehler seines Viehes damit auf das des Verleihers bringen.


Aus Hagenow. Fräulein Krüger.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 33. 1269b. [In den Zwölften darf man kein Ackergeräth]. 1269b. [In den Zwölften darf man kein Ackergeräth]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4fmz2.0